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EU Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet

Göttingen, 14. April 2016 | Mit der verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung reformiert die EU die seit 1995 bestehende Datenschutzrichtlinie. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen.

Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Sie ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Die Richtlinie wird nun veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings noch zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen, bevor diese Wirksamkeit entfalten.

Mit der Grundverordnung werden einheitliche Standards für den Datenschutz in der EU verwirklicht. Sie ist Teil der EU-Datenschutzreform, deren Pläne die EU-Kommission bereits im Januar 2012 vorgestellt hatte. Nach langen, zähen Verhandlungen konnte jetzt ein Kompromiss gefunden werden. Die Neuregelungen nach über 20 Jahren seit der Datenschutzrichtlinie passen den europäischen Datenschutz den stark veränderten Rahmenbedingungen an. Wichtige Änderungen sind:

  • Recht auf Vergessenwerden;
  • Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (an einen anderen Dienstleister);
  • Recht der Betroffenen, bei Verletzung des Schutzes der eigenen Daten darüber informiert zu werden;
  • Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden, und
  • bei Verstößen wird härter durchgegriffen; im Fall eines Unternehmens werden Strafen von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt.
Schlagwörter: Datenschutz, EU